Ärzte

Anwendungsgebiete

Die Elektrotherapie kann auf vielfältige Weise angewendet werden:

TENS Elektrische Nervenstimulation
Die transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS) ist eine Reizstromtherapie zur Behandlung von Schmerzen. Durch die nebenwirkungsfreie Stimulation können Schmerzen wirkungsvll gehemmt werden.

EMS Elektrische Muskeltsimulation
Bei der elektrischen Muslkeltsimulation (EMS) wird über Elektroden Schwellstrom an den Muskel verabreicht der zu Muskelkontraktionen führt. Durch dieses Training können u. a. Patienten Muskelatrophien therapieren.

FES Funktionielle Elektrostimulation (bei Parese)
Die funktionielle Elektrostimulation (FES) ist eine spezielle Muskelreizung bei peripheren Lähmungen, die aufgrund ihres Exponentialstroms (Dreieckimplus) zur Stimulation von deneriverter Muskulatur besonders geeignet ist.

ETS EMG-getriggerte Muskelstimulation
Die EMG-getriggerte Stimulation (ETS) ist ein biofeedbackgesteuertes aktives Muskeltraining, bei dem eine selbstausgelöste Muskelkontraktion durch einsetzende Stiulation verstärkt wird.

EMS/EMG/ETS Inkontinenztherapie
Passive Stimulation (EMS), aktive Biofeedbacktherapie (EMG) und EMG-getriggerte Muskeltstimulation (ETS) für den Beckenboden und ie Schließmuskulatur.

MET Leitungswasser-Iontophorese
Die Mittelfrequenz-Elektrotherapie mittels Leitungswasser Iontophorese gegen übermäßiges Schwitzen oder für verbesserten Medikamententransport.

Verordnung der Elektrotherapie

Die Reizstromtherapie ist eine anerkannte Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Sind Sie als Arzt von der überzeugt, dass die Elektrotherapie für Ihren Patienten/Ihre Patientin erfolgsversprechend ist? Dann stellen sie ein Rezept/eine Verordnung nach unten aufgeführten Verordnungseisbile aus.

Der Patient sendet uns dann Ihr ausgestelltes Kassenrezept zu und wir reichen dieses umgehend bei der entsprechenden Krankenkasse zur Kostenübernahme ein. Werden die Kosten für das TENS-Gerät für die Zeit der Behandlungsdauer übernommen, so stellen wir dem Patienten das Gerät als Leihgabe zur Verfügung.

Sollten Zweifel an der Kostenübernahme bestehen, kann der Patient sich vorab bei seiner Krankenkasse informieren. Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, so dürfen wir Ihn nicht versorgen. Der Patiente wird in diesem Fall unverzüglich benachrichtigt.

Privat praktizierende Ärzte verordnen ausschließlich auf einem Privatrezept.

Verordnungsbeispiel