Arzt/Klinik

Indikationen

Postoperativ

  • Operationen am Gelenkknorpel
  • Endoprotheseimplantationen
  • Sehnen- und Bandrekonstruktionen, zum Beispiel Kreuzbandersatzplastiken, Rotatorenmanschetten-Rekonstruktionen
  • Umfangreiche Synovektomien und Arthrolysen
  • Frakturen nach osteosynthetischer Versorgung

Konservativ

  • Arthrosen mit Bewegungseinschränkungen
  • Frozen-Shoulder-Syndrom
  • Übungstabile Frakturen
  • Gelenkmobilisation in Narkose

Was ist eine CPM-Motorbewegungsschiene?

Wenn und solange der Patient ein geschädigtes Gelenk nicht selbst in Bewegung halten kann, ist eine passive Bewegung nach allgemeiner Ansicht zwingend und unumgänglich, um die hochproblematische Folge einer Arthrofibrose und Gelenkeinsteifung zu verhindern. Kontinuierliche, täglich mehrstündige, passive  Bewegung eines Gelenkes kann entweder durch ein geeignetes Hilfsmittel (CPM-Motorbewegungsschiene) oder manuell durch einen Physiotherapeuten erbracht werden. Möglich ist auch eine Kombination aus beiden Leistungen.
Der Begriff CPM steht für Continuous Passive Motion und meint die täglich mehrstündige passive und vor allem schmerzfreie Bewegungstherapie durch das so bezeichnete Hilfsmittel.

Die Erforschung der Grundlagen für die heute etablierte gerätegestützte Therapie leistete R.B. Salter in den 1970er-Jahren, er veröffentlichte unter anderem „The biological effects of continu-ous passive motion on the healing of full thickness defects of articular cartilage“
(Salter et al.1980).1

Verordnung der CPM Therapie

Niedergelassene Vertragsärzte ebenso wie Belegärzte verordnen CPM auf einem Muster-16-Vordruck (Beispiele s. u.).

Ausschließlich privat praktizierende Ärzte verordnen auf einem Privatrezept.

Im Krankenhaus tätige Ärzte können zur Sicherung des OP-Ergebnisses im Rahmen des Entlassmanagements bereits während des stationären Aufenthalts ihren Patienten CPM als Hilfsmittel für die nachstationäre Versorgung (häusliche Anwendung) verordnen. Grundlage dafür ist die 2. Änderungsvereinbarung zu dem bestehenden Rahmenvertrag zwischen SpiBu, KBV und DKG. Die Änderungsvereinbarung gilt ab dem 1.1.2019 und regelt in ihrem § 6 Abs. 3 S. 3: „Für die unmittelbar im Zusammenhang mit einer Krankenhausentlassung erforderliche Versorgung mit Hilfsmitteln kann die Verordnung bereits vor dem Entlasstag erfolgen; in diesem Fall ist zusätzlich zur Angabe des Ausfertigungsdatums das voraussichtliche Entlassdatum im Verordnungsfeld anzugeben“. In einer Anlage zum Rahmenvertrag gibt es Vorgaben dazu, wie der vom Krankenhausarzt verwendete Vordruck aussehen muss.

Verordnungsbeispiel

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