Arzt/Klinik
Technische Daten
Verordnung des Musterprodukts
Niedergelassene Vertragsärzte ebenso wie Belegärzte verordnen MUSTERPRODUKT auf einem Muster-16-Vordruck (Beispiele s. u.).
Ausschließlich privat praktizierende Ärzte verordnen auf einem Privatrezept.
Im Krankenhaus tätige Ärzte können zur Sicherung des OP-Ergebnisses im Rahmen des Entlassmanagements bereits während des stationären Aufenthalts ihren Patienten CPM als Hilfsmittel für die nachstationäre Versorgung (häusliche Anwendung) verordnen. Grundlage dafür ist die 2. Änderungsvereinbarung zu dem bestehenden Rahmenvertrag zwischen SpiBu, KBV und DKG. Die Änderungsvereinbarung gilt ab dem 1.1.2019 und regelt in ihrem § 6 Abs. 3 S. 3: „Für die unmittelbar im Zusammenhang mit einer Krankenhausentlassung erforderliche Versorgung mit Hilfsmitteln kann die Verordnung bereits vor dem Entlasstag erfolgen; in diesem Fall ist zusätzlich zur Angabe des Ausfertigungsdatums das voraussichtliche Entlassdatum im Verordnungsfeld anzugeben“. In einer Anlage zum Rahmenvertrag gibt es Vorgaben dazu, wie der vom Krankenhausarzt verwendete Vordruck aussehen muss.
Verordnungsbeispiel
Downloads
Dokumente, Zertifikate, Handbücher etc. am besten in diesser Form:
Handbuch DE Stand 05.2024: Dateiname_und_Link_zum_PDF
Patientenflyer DE Stand 05.2024: Dateiname_und_Link_zum_PDF